Gehalt ist nicht gleich Gesamtkosten
Die gesetzlichen Beiträge und Umlagen erhöhen das monatliche Arbeitgeberbudget deutlich.
Ermitteln Sie die voraussichtlichen Arbeitgeberkosten aus Bruttogehalt, Sozialversicherungsbeiträgen, Umlagen und weiteren Personalkosten. Klar aufgeschlüsselt pro Monat und Jahr.
geschätzte Arbeitgeberkosten pro Monat, einschließlich voreingestellter Umlagen und Berufsgenossenschaft
Zu dem vereinbarten Bruttogehalt kommen der Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Hinzu kommen je nach Betrieb Umlagen, die Insolvenzgeldumlage, Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung sowie freiwillige Zusatzkosten.
Die Berechnung erfolgt automatisch bei jeder Eingabe.
Stand: 2026. Rechengrößen und Pflichtbeiträge auf Grundlage der Veröffentlichungen der Bundesregierung, des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Neben den gesetzlichen Arbeitgeberanteilen können Urlaubszeiten, Krankheit, Lohnfortzahlung, Arbeitskleidung, Fahrzeuge, Arbeitsmittel, Fortbildung und Verwaltung die tatsächlichen Kosten erhöhen.
Die gesetzlichen Beiträge und Umlagen erhöhen das monatliche Arbeitgeberbudget deutlich.
Zusatzbeitrag, U1, U2 und Berufsgenossenschaft sollten mit den betrieblich zutreffenden Werten gerechnet werden.
Freiwillige Leistungen, Ausstattung und produktivitätsfreie Zeiten gehören in eine realistische Personalplanung.
Bei einem regulär sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis liegen die gesetzlichen Arbeitgeberanteile häufig bei rund 20 Prozent des Bruttogehalts. Umlagen, Unfallversicherung und weitere Personalkosten kommen hinzu. Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen wächst ein Teil der Sozialversicherungsbeiträge nicht weiter.
Der allgemeine Beitragssatz ist gesetzlich festgelegt. Der Zusatzbeitrag sowie die Umlagesätze U1 und U2 werden jedoch von den Krankenkassen beziehungsweise nach dem gewählten Erstattungstarif bestimmt.
In Sachsen beträgt der Arbeitgeberanteil zur Pflegeversicherung 1,3 Prozent. In den übrigen Bundesländern beträgt er 1,8 Prozent. Der Rechner berücksichtigt diese Abweichung über die Auswahl des Beschäftigungsorts.
Nein. Für Minijobs gelten besondere Pauschalbeiträge und weitere Regeln. Dafür wird ein eigener Minijob Rechner bereitgestellt.
Wir unterstützen Arbeitgeber bei klaren Datenwegen, verlässlichen Monatsabläufen und einer nachvollziehbaren Lohnbuchhaltung.