Stundenlohn eintragen
Nutzen Sie den tatsächlich vereinbarten Brutto Stundenlohn. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 2026 grundsätzlich 13,90 Euro.
Berechnen Sie sofort, wie viele Stunden bei Ihrem Stundenlohn im Minijob möglich sind. Der Rechner zeigt Monatsverdienst, Restspielraum und eine klare Warnung bei Überschreitung.
durchschnittlich pro Monat. Bei 13,90 € Mindestlohn sind rund 43,38 Arbeitsstunden möglich.
Die zulässige Arbeitszeit hängt vom vereinbarten Stundenlohn ab. Die monatliche Verdienstgrenze von 603 Euro wird durch den Stundenlohn geteilt. Bei 13,90 Euro Mindestlohn ergeben sich rechnerisch rund 43,38 Stunden pro Monat.
Das Ergebnis aktualisiert sich automatisch.
Stand: 2026. Grundlage sind die Veröffentlichungen der Minijob Zentrale und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Der Rechner zeigt die mathematische Grenze. Für die tatsächliche Beurteilung müssen alle regelmäßig zu erwartenden Entgeltbestandteile berücksichtigt werden.
Nutzen Sie den tatsächlich vereinbarten Brutto Stundenlohn. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 2026 grundsätzlich 13,90 Euro.
Tragen Sie die geplanten Stunden ein. Der Rechner vergleicht den daraus entstehenden Monatsverdienst direkt mit 603 Euro.
Regelmäßiges Urlaubs oder Weihnachtsgeld kann zum maßgeblichen Verdienst gehören und sollte vorab in die Jahresprognose einfließen.
Die Verdienstgrenze beträgt 2026 durchschnittlich 603 Euro im Monat. Bei ganzjähriger Beschäftigung entspricht das einer Jahresverdienstgrenze von 7.236 Euro.
Bei einem Stundenlohn von 13,90 Euro sind rechnerisch rund 43,38 Stunden im Monat möglich, solange keine weiteren regelmäßig zu erwartenden Entgeltbestandteile hinzukommen.
Bei schwankendem Verdienst kann ein einzelner Monat über 603 Euro liegen, wenn der regelmäßige durchschnittliche Monatsverdienst und die maßgebliche Jahresgrenze eingehalten werden. Extrem künstliche Schwankungen können beanstandet werden.
Bei einem unvorhersehbaren und gelegentlichen Ereignis darf die Grenze unter bestimmten Voraussetzungen in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres überschritten werden. In diesen Monaten darf der Verdienst höchstens 1.206 Euro betragen.
Regelmäßig zu erwartende Sonderzahlungen sind grundsätzlich in die Verdienstprognose einzubeziehen. Einmalige, nicht vorhersehbare Zahlungen können anders zu beurteilen sein.
Mehrere Minijobs werden grundsätzlich zusammengerechnet. Ob daneben eine Hauptbeschäftigung besteht, kann die sozialversicherungsrechtliche Einordnung zusätzlich verändern.
Wir unterstützen Arbeitgeber bei verlässlichen Monatsabläufen, vollständigen Mitarbeiterdaten und einer nachvollziehbaren Lohnbuchhaltung.