Betrieb richtig einordnen
Tätigkeit, Einsatzorte und Beschäftigungsformen bilden die Grundlage für die weitere Prüfung des Abrechnungsfalls.
Beantworten Sie acht kurze Fragen zu Ihrem Betrieb. Der Schnellcheck zeigt den organisatorischen Prüfbedarf, wichtige Schwerpunkte und benötigte Unterlagen.
Je mehr Beschäftigungsformen, Baustellen und variable Bestandteile zusammentreffen, desto wichtiger sind klare Abläufe.
Bei der Lohnabrechnung im Bau können wechselnde Baustellen, Arbeitszeitkonten, Zuschläge, Saisonregelungen, Urlaubsverfahren und branchenspezifische Meldepflichten zusammentreffen. Welche Vorgaben gelten, hängt von der tatsächlichen Tätigkeit und den betrieblichen Verhältnissen ab.
Wählen Sie jeweils die Antwort, die Ihre aktuelle Situation am besten beschreibt.
Prüfmodell Stand 2026. Die Auswertung erfolgt ausschließlich im Browser. Eingaben werden nicht an TUNC CONSULTING übertragen.
Die Abrechnung wird verlässlicher, wenn Verantwortlichkeiten, Fristen und Nachweise vor dem ersten Abrechnungslauf feststehen.
Tätigkeit, Einsatzorte und Beschäftigungsformen bilden die Grundlage für die weitere Prüfung des Abrechnungsfalls.
Arbeitszeiten, Fehlzeiten, Baustellen, Zuschläge und Änderungen sollten zu einem festen Termin vollständig vorliegen.
Freigaben, Korrekturen und Nachweise werden einheitlich dokumentiert und für Rückfragen auffindbar abgelegt.
Baulohn bezeichnet die Lohnabrechnung für Betriebe mit baubezogenen Tätigkeiten. Zusätzlich zur normalen Entgeltabrechnung können branchenspezifische Regeln, wechselnde Baustellen, Zuschläge, Arbeitszeitkonten und besondere Meldeverfahren zu berücksichtigen sein.
Nein. Entscheidend ist die konkrete betriebliche Tätigkeit und deren zeitlicher Anteil. Eine verbindliche Einordnung kann der Schnellcheck nicht leisten und sollte fachkundig geprüft werden.
Sie können für Zuschläge, Auslösungen, Fahrtzeiten, Arbeitszeitkonten und Nachweise relevant sein. Einheitliche und vollständige Aufzeichnungen reduzieren Rückfragen und nachträgliche Korrekturen.
Typischerweise werden Arbeitszeiten, Fehlzeiten, Urlaubsangaben, Eintritte und Austritte, Entgeltänderungen, Zuschläge, Baustellenzuordnungen und weitere variable Abrechnungsdaten benötigt.
Nein. Das Ergebnis ist ausschließlich eine organisatorische Orientierung. Tarifbindung, Sozialkassenpflicht und rechtliche Einzelfragen müssen gesondert geprüft werden.
Wir unterstützen bei Datenwegen, Monatsabläufen und der laufenden Lohnabrechnung im gesetzlich zulässigen Rahmen.